Kinder und Pflegeversicherung: Warum das Alter entscheidend ist
Auch in der Rente zahlst du Beitrag zur Pflegeversicherung. Wie hoch er ausfällt, hängt von deinen Kindern ab. Zwei Dinge werden dabei oft vermischt.
Elterneigenschaft: Zuschlag für Kinderlose
Wer Kinder hat, zahlt den Normalsatz. Im Modell sind das 3,6 %. Wer keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag und kommt auf 4,2 %. Entscheidend ist hier, ob du Elternteil bist, unabhängig vom Alter der Kinder.
Abschlag bei mehreren Kindern: Hier zählt das Alter
Zusätzlich gibt es einen gestaffelten Abschlag für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren. Er beginnt ab dem zweiten Kind. Ein Kind, das schon 25 oder älter ist, zählt dafür nicht mehr mit.
Ein Beispiel: Du hast zwei Kinder, eines ist 24 und eines 27. Weil nur ein Kind unter 25 ist, gibt es in diesem Beispiel noch keinen Abschlag, aber weiterhin den Normalsatz statt des Kinderlosen-Zuschlags.
Warum das für deinen Plan wichtig ist
Der Unterschied wirkt sich jeden Monat auf deine Nettorente aus. Weil die Kinder bis zu deinem Rentenbeginn älter werden, kann sich der Abschlag bis dahin ändern. Im Renten-Planer gibst du die Kinderangaben im Bereich Steuern und Abgaben ein. Der Planer berücksichtigt sie dann bei den Abgaben.
Gut zu wissen
Beitragssätze und Regeln können sich ändern. Die Werte im Cockpit sind eine Modellannahme (Stand 2026). Für verbindliche Auskünfte hilft deine Krankenkasse oder Pflegekasse. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung.