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Rente · Steuern

ETF-Steuern in der Rente: Was der Renten-Planer simuliert

In der Entnahmephase verkaufst du regelmäßig ETF-Anteile. Dabei können steuerpflichtige Kapitalerträge entstehen. Der Renten-Planer rechnet das vereinfacht nach. Hier steht, was dahintersteckt.

Nur der Gewinn wird besteuert

Das, was du selbst eingezahlt hast (die Anschaffungskosten), wird beim Verkauf nicht als Gewinn besteuert. Das Cockpit trennt deshalb bei jeder Entnahme zwischen eingezahltem Kapital und Gewinn. Je höher der Gewinnanteil, desto größer der steuerpflichtige Teil.

Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag

Ein vereinfachtes Beispiel

Du verkaufst Anteile für 10.000 €, davon sind 40 % Gewinn, also 4.000 €. Nach der Teilfreistellung (30 %) bleiben 2.800 € steuerpflichtig. Nach Abzug eines Pauschbetrags von 1.000 € sind es 1.800 €. Bei rund 26,4 % ergibt das eine Steuer von etwa 475 €. Die Zahlen sind fiktiv und dienen nur zur Veranschaulichung.

Wo das Modell vereinfacht

Der tatsächliche Steuerfall hängt von Anschaffungsdaten, Vorabpauschalen, weiteren Kapitalerträgen, möglicher Kirchensteuer und deinem persönlichen Verhältnis ab. Das Cockpit bildet diese Punkte nicht einzeln ab. Es hilft dir, die Größenordnung zu verstehen, ersetzt aber keine Steuerberatung.

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