ETF-Steuern in der Rente: Was der Renten-Planer simuliert
In der Entnahmephase verkaufst du regelmäßig ETF-Anteile. Dabei können steuerpflichtige Kapitalerträge entstehen. Der Renten-Planer rechnet das vereinfacht nach. Hier steht, was dahintersteckt.
Nur der Gewinn wird besteuert
Das, was du selbst eingezahlt hast (die Anschaffungskosten), wird beim Verkauf nicht als Gewinn besteuert. Das Cockpit trennt deshalb bei jeder Entnahme zwischen eingezahltem Kapital und Gewinn. Je höher der Gewinnanteil, desto größer der steuerpflichtige Teil.
Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag
- Kapitalertragsteuer: Im Modell werden 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag angesetzt, zusammen rund 26,4 %.
- Teilfreistellung: Bei einem als Aktienfonds geltenden ETF bleiben 30 % der Erträge steuerfrei. Im Planer aktivierst du das mit dem Haken "Aktien-ETF". Ob ein ETF die Voraussetzung erfüllt, steht in seinen Fondsunterlagen.
- Sparer-Pauschbetrag: Ein jährlicher Freibetrag auf Kapitalerträge mindert die Steuer zusätzlich.
Ein vereinfachtes Beispiel
Du verkaufst Anteile für 10.000 €, davon sind 40 % Gewinn, also 4.000 €. Nach der Teilfreistellung (30 %) bleiben 2.800 € steuerpflichtig. Nach Abzug eines Pauschbetrags von 1.000 € sind es 1.800 €. Bei rund 26,4 % ergibt das eine Steuer von etwa 475 €. Die Zahlen sind fiktiv und dienen nur zur Veranschaulichung.
Wo das Modell vereinfacht
Der tatsächliche Steuerfall hängt von Anschaffungsdaten, Vorabpauschalen, weiteren Kapitalerträgen, möglicher Kirchensteuer und deinem persönlichen Verhältnis ab. Das Cockpit bildet diese Punkte nicht einzeln ab. Es hilft dir, die Größenordnung zu verstehen, ersetzt aber keine Steuerberatung.